ZOiS Spotlight 8/2020

Häusliche Gewalt in Russland: Der zähe Kampf um Schutz

Von Regina Elsner 26.02.2020
Junge Frauen protestieren im Februar 2017 in Moskau gegen ein Gesetz, das häusliche Gewalt entkriminalisiert. Sergei Fadeichev/TASS/imago

Im November 2019 veröffentlichte der Föderationsrat Russlands einen Entwurf für ein Gesetz „Über die Prävention familiärer Alltagsgewalt“. Es gab bereits mehr als 40 Versuche, ein entsprechendes Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu verabschieden, und auch dieser sorgte für eine Welle von Protesten und öffentlichen Diskussionen. Der Entwurf wurde sowohl von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen sowie von Jurist*innen scharf kritisiert, als auch von der Russischen Orthodoxen Kirche und anderen Vertretern der sogenannten „traditionellen Werte“ – aus sehr unterschiedlichen Gründen: Die ersteren bemängeln den fehlenden Schutz vor allem von Frauen und Kindern und fehlende umfassende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen, während die letzteren vor zu großer staatlicher Einmischung in die traditionelle Familie warnen.

Ein langer Kampf

Die Diskussionen um den juristischen, gesellschaftlichen und politischen Umgang mit häuslicher Gewalt werden seit vielen Jahren in Russland geführt. Zentraler Streitpunkt war immer die Frage, wann und unter welchen Umständen der staatliche Eingriff in die Familie gerechtfertigt sei.

Bis 2016 wurde Gewalt im familiären Kontext wie jede Gewalttat bestraft. Bei dem Versuch, häusliche Gewalt als besonderen Tatbestand auszuführen, wurde sie schließlich entkriminalisiert – erste und einmalige Übergriffe innerhalb der Familie werden seit 2017 nur noch als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit geahndet. Menschenrechtsorganisationen und internationale Beobachter*innen kritisierten diese Neuerung scharf, da sie Opfern eine der letzten Möglichkeiten nahm, frühzeitig vor häuslicher Gewalt geschützt zu werden, und sie der anhaltenden Aggression des Täters durch das geringe Strafmaß und fehlende Begleitmaßnahmen aussetzten.

Für eine breite gesellschaftliche Diskussion sorgte 2018 der Fall der drei Schwestern Chatschaturjan, die für den Mord an ihrem Vater angeklagt wurden, der sie über mehrere Jahre schwer psychologisch und sexuell missbraucht hatte. Dieser und weitere öffentlich gewordene Fälle sowie die wachsende Zahl von Klagen vor internationalen Gremien sorgten dafür, dass sich eine neue Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Gesetzes zur Prävention häuslicher Gewalt beschäftigte. Die von der Gruppe erarbeitete Vorlage wurde im November 2019 durch den Föderationsrat in einer stark veränderten Version zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. Dieser Entwurf ist äußerst problematisch, denn er klammert physische Gewalt aus, da diese bereits durch das Strafgesetz abgedeckt sei, bezieht sich nur auf verheiratete Personen und zielt in erster Linie auf den Erhalt der Familie, und weniger auf den Schutz der Betroffenen. In dieser Form wäre das Gesetz also eine Farce. Während die Verfechter traditioneller Werte jedoch die Entkriminalisierung von häuslicher Gewalt 2017 als Erfolg feierten, wird das aktuelle Projekt stark kritisiert.

Die heilige Familie und die unheilige russische Realität

Von den ersten Diskussionen an warnten Vertreter*innen der Russischen Orthodoxen Kirche vor der Gefahr eines willkürlichen Eingriffs in die Familie. Immer wieder wurde betont, dass man natürlich jede ungebührliche Gewalttätigkeit in der Familie ablehne, allerdings seien für diese extremen Fälle bereits Rechtsmittel im Rahmen des allgemeinen Strafrechts vorhanden. Zusätzliche Maßnahmen seien nicht nötig. Die Familie werde in den entsprechenden Initiativen in einem schlechten Licht und einseitig als Gefahrenherd dargestellt, anstatt – wie es der staatlichen Familienpolitik entsprechen sollte – als Ort von Schutz und Geborgenheit. Diese Gesetze seien also „familienfeindlich“, die Begriffe „häusliche Gewalt“ oder „familiäre Gewalt“ sollten grundsätzlich vermieden werden.

In diese Darlegung mischen sich weitere problematische Aspekte. So wurde in den Diskussionen um den Kinder- und Jugendschutz mit Berufung auf die Bibel unterstrichen, dass Kinder nicht das Recht hätten, sich gegen ihre Eltern rechtlich zu wehren. Ein gewisses Maß an leichter körperlicher Züchtigung gehöre zur Tradition des russischen Familienbildes. Keinem helfe es, wenn nach einem ersten Ausrutscher die ganze Familie durch eine drakonische Haft- oder Geldstrafe zerstört werde. Die Gesetze seien von ausländischen Akteuren im Sinne einer feministischen Ideologie und unterwanderten das traditionelle russische Rollenverständnis und damit die russische Demografie.

Das ausgeprägt hierarchische und patriarchale Familienbild der Orthodoxie zeigt sich in einem radikalen Widerspruch zu jedem Versuch, einen individuellen Schutz der einzelnen Personen durchzusetzen. Verblüffend an dieser Argumentation ist die völlige Ignoranz der Wirklichkeit, in der heute russische Familien leben. Scheidungen, Abtreibungen und soziale Verwaisung sind weit verbreitet, über 70 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen. Umfragen über das Ausmaß an Alltagsgewalt im familiären Kontext zeichnen ein erschreckendes Bild, und das obwohl es nach wie vor gesellschaftlich wenig akzeptiert ist, über familiäre Gewalt zu sprechen und die Dunkelziffer sehr viel höher sein dürfte. Dagegen scheint die Warnung vor einer Gefährdung durch ein Gesetz gegen häusliche Gewalt absurd.

Nichtstaatliche Organisationen als einzige Chance

Organisationen, die sich für Opfer von häuslicher Gewalt einsetzen, sehen das größte Problem in der absoluten Schutzlosigkeit der Betroffenen. Alle staatlichen Institutionen einschließlich der Polizei, hätten in den vergangenen Jahren jegliches Vertrauen verspielt, Opfer tatsächlich schützen zu wollen, anstatt sie zusätzlich zu demütigen und weiterer Gewalt auszuliefern. Von zehn eingereichten Anzeigen werden acht wieder zurückgezogen und insgesamt werden nur etwa 10 Prozent der Gewalttaten zur Anzeige gebracht. Auch das neue Gesetz würde diese Tendenz fortsetzen, da erneut die individuelle Schutzbedürftigkeit der Familie nachgeordnet wird. Eine wirkliche Hilfe bieten darum nur zivilgesellschaftliche Organisationen, und – etwas paradox – kirchliche Hilfszentren, die trotz der anderslautenden Äußerungen der Kirchenleitung den Schutz von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Ohne einen grundlegenden gesetzlichen Schutz können diese Zentren jedoch nur punktuell unterstützen, und stehen immer in der Kritik, als ausländische Agenten gegen die „russische Tradition“ zu arbeiten. Eine Veränderung der gesellschaftlichen Überzeugung, dass familiäre Gewalt Teil der Normalität ist und der oder die Einzelne sich immer der Gemeinschaft unterzuordnen habe, wird ohne ein entsprechendes Gesetz nicht stattfinden. Dies ist angesichts der breiten und widersprüchlichen Proteste allerdings vorerst nicht zu erwarten.


Regina Elsner ist Theologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am ZOiS.