ZOiS Spotlight 1/2020

Neues Usbekistan – Neue Wahlen

Von Beate Eschment 08.01.2020
Wahlberechtigte vor einem Wahllokal in Taschkent am 22. Dezember 2019. imago images / Xinhua

Am 22. Dezember 2019 wurde in Usbekistan zum ersten Mal in der Regierungszeit des um Reformen bemühten Präsidenten Schawkat Mirsijojew eine neue Volksvertretung gewählt. Das offizielle Taschkent vermarktete die Abstimmung mit dem Slogan „Neues Usbekistan – Neue Wahlen“ und stellte sie so als wichtigen Bestandteil seiner Modernisierungspolitik dar. Wurden die Wahlen diesem Anspruch gerecht?

Wahlen unter neuen Vorzeichen

Das Parlament wurde auch unter Mirsijojews langjährig diktatorisch regierendem Vorgänger Islam Karimow unter Beteiligung der vier offiziell registrierten, natürlich nicht oppositionellen, Parteien regelmäßig gewählt. [1]  Die Kandidat*innen waren dabei handverlesen und die Partei des Präsidenten gewann stets die Mehrheit der mit mehr oder weniger sanftem Zwang abgegebenen Stimmen. Die so entstandene Volksvertretung zeigte keine Eigeninitiative, sondern segnete lediglich die Vorschläge des Präsidenten ab. In der Wahrnehmung der Bevölkerung dürfte sie deshalb ähnlich wie die Stimmabgabe kaum Bedeutung gehabt haben.

2019 fanden die Wahlen jedoch unter neuen Vorzeichen statt, denn seit 2017 versucht Präsident Mirsijojew, mit einem politischen, ökonomischen und administrativen Reformprogramm Usbekistan zu liberalisieren und modernisieren. International werden seine Bemühungen sehr unterschiedlich bewertet: Während Menschenrechtler*innen eher kritisch sind, wählte der britische „Economist“ Usbekistan vor zwei Wochen wegen seiner raschen Demokratisierungsfortschritte zum Country of the Year 2019. Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE entsendete erstmals bei einer Parlamentswahl in Usbekistan eine volle Beobachtermission. Auch dies kann als Auszeichnung betrachtet werden, denn bisher hatte man Wahlen in Usbekistan nur eingeschränkt beobachtet, da schon die Grundvoraussetzungen für freie und faire Wahlen nicht erfüllt waren.

Für diese Entscheidung sprach unter anderem eine Reihe von Verbesserungen in der Wahlgesetzgebung, darunter für faire Wahlen so grundsätzliche Dinge wie beispielsweise Wahlbezirke mit einer annähernd gleich großen Anzahl an Wahlberechtigten oder eine einheitliche (elektronische) Wählerliste. Da sich in den letzten Jahren keine neuen Parteien gebildet und die bestehenden sich weder inhaltlich, noch personell verändert haben, standen weiterhin keine Oppositionellen zur Wahl. Die 2019 registrierte Ökologische Partei ging aus der Ökologischen Bewegung hervor, die zuvor direkt Abgeordnete ins Parlament entsandte. Den Wähler*innen standen daher zwar in nahezu allen Wahlkreisen Kandidat*innen von fünf Parteien zur Auswahl, ohne dass man dies jedoch als Ausdruck von Pluralismus werten kann.

Wenig konkrete Fortschritte

Der fünfwöchige „Wahlkampf“ litt trotz mancher Liberalisierung wie alle vorangegangenen am Fehlen freier Medien und Meinungsäußerungen, die für politische Auseinandersetzungen unabdingbar sind. Besonders in ländlichen Gegenden fanden die bevorstehenden Wahlen praktisch keinen sichtbaren Niederschlag, etwa in Form von Wahlplakaten. Die Idee, sich um die Gunst der Wähler*innen zu bemühen, schien Kandidat*innen und Parteien fremd zu sein. Als Highlight gelten vielen Beobachter*innen dagegen erstmals organisierte und im Fernsehen übertragene Debatten zwischen Vertretern der Parteien. Es wurde zwar keine Kritik an der Regierung oder gar dem Präsidenten geübt, aber es gab erste Anzeichen einer direkten politischen Auseinandersetzung. Berichtet wird vor allem von kontroversen Diskussionen über Chancen und Gefahren eines Beitritts zur Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) und Fragen der Arbeitsmigration.

Am Wahltag zeigte sich dann, dass eine verbesserte Gesetzgebung nicht unbedingt auch ihre Einhaltung zur Folge hat. Die Zentrale Wahlkommission, vor allem aber die ODIHR-Wahlbeobachter*innen, monierten eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten, etwa Mehrfachstimmabgaben oder Einmischung lokaler Amtsträger in den Wahlprozess.

In 25 Wahlkreisen fanden am 5. Januar 2020 Nachwahlen statt, weil kein*e Kandidat*in am 22. Dezember die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte. Die Verteilung der Sitze im Parlament ist im Vergleich zum vorherigen nahezu unverändert geblieben. Wie früher führt die Regierungspartei, die Liberaldemokratische Partei, das Feld mit Abstand an.  Die Wahlbeteiligung allerdings war mit 71,1 Prozent (62,8 Prozent im zweiten Wahlgang) der 20,5 Millionen Wahlberechtigten so niedrig wie nie zuvor. Das neue Parlament ist ebenso jung wie das vorangegangene, jedoch hat sich der Anteil der weiblichen Abgeordneten von 24 auf 48 verdoppelt.

Trotz mancher Bemühungen waren also real noch wenige Fortschritte zu verzeichnen. Damit sind diese „Neuen Wahlen“ geradezu symptomatisch für den Stand des Projektes „Neues Usbekistan“, wenn auch anders, als von der Führung mit ihrem Slogan intendiert.

Wie weiter zu einem „Neuen Usbekistan“?

In Usbekistan findet seit drei Jahren eine, wenn nicht autoritäre, so doch von oben initiierte und kontrollierte Modernisierung und Liberalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft statt. Von den Schwierigkeiten dieses grundsätzlich problematischen Herangehens künden immer wieder Meldungen über Hokime (Gouverneure) der Verwaltungsgebiete des Landes, die sich wie zu Karimows Zeiten über Recht und Gesetz stellen, aber auch von Maßnahmen der Regierung, die insbesondere im Umgang mit Andersdenkenden wieder hinter zuvor selbst gesetzte Standards zurückfallen. Solche Inkonsequenzen wie auch die Relikte der Vergangenheit verhindern, dass die Bevölkerung nach vielen Jahren der Diktatur Vertrauen in den Staat wie auch in die von Amtsträger*innen immer wieder beschworene Unumkehrbarkeit der derzeitigen Veränderungen gewinnt.

Aktuell wird in Taschkent über die Möglichkeit der Bildung von Oppositionsparteien diskutiert. Das ist ein grundsätzlich positives Signal. Solche Parteien können, wenn sie glaubwürdig sein sollen, aber nicht auf Befehl von oben entstehen. Der Staat kann nur entsprechende Bedingungen schaffen, die Initiative muss jedoch aus der Bevölkerung kommen. Es bleibt abzuwarten, ob die Usbek*innen ihre Chance letztlich ergreifen. Erst dann wird sich erweisen, ob es die Führung des Landes mit der Liberalisierung des Landes ernst meint und tatsächlich auf dem Weg zu einem „Neuen Usbekistan“ ist.


[1] Das Parlament Usbekistans besteht aus zwei Kammern, dem von den Gebietsvertretungen gewählten Senat und der von der Bevölkerung gewählten Gesetzgebenden Versammlung. Letztere ist im Folgenden der Einfachheit halber gemeint, wenn vom Parlament die Rede ist.


Beate Eschment ist Zentralasien-Expertin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am ZOiS, wo sie zu Identitätsbildung und Interessenvertretung der nationalen Minderheiten Kasachstans forscht.